Erstgespräch

Im Erstgespräch lernst Du mich und meine Arbeitsweise kennen und du gibt es mir einen Einblick in Deine Welt. Von meiner Seite erwartest Du Respekt, Interesse, Wertschätzung und mein Bemühen, Dich in deinen Anliegen zu verstehen. Dazu werde ich Dich Fragen zu deinen Vorstellungen und Wünschen, deinen bisherigen Lösungsversuchen und Erwartungen an die Behandlung stellen. Das Erstgespräch dient auch zum Besprechen des Behandlungsvertrags – die Abklärung des weiteren Vorgehens und der Rahmenbedingungen.

Online-Beratung

Wenn Du lieber zu Hause bleiben möchtest, aber die psychologische Beratung brauchst, gibt es auch die Möglichkeit „Online-Beratung“ via Skype zu machen.  Falls Interesse kannst Du dich gerne telefonisch / per Email melden.

Häufigkeit der Sitzungen

Grundsätzlich solltest Du einmal pro Woche zu einem Einzelgespräch (60 Minuten) kommen. In intensiveren Zeiten oder bei Krisen erweist sich eine höhere Frequenz als sinnvoll. Dies wird im jeweiligen Anlassfall individuell besprochen.

Für Paar- und Familiensitzungen findet eine gemeinsame Sitzung (90 Minuten) wochentlich.

Terminabsagen

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, muss er mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden – eine Mailboxnachricht, eine SMS oder ein Email genügt. Sonst müssen die Kosten verrechnen werden.

Kosten

Die Einheit (50-60 Minuten) kostet 95 Euro.

Kostenzuschüsse von der Krankenkasse

Seit dem 1. Jänner 2024 besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen bei Vorliegen einer psychischen Störung bei der Krankenkasse zu beantragen.

Wichtig: Du benötigst eine Überweisung von deinem Arzt oder deiner Ärztin. Diese muss das entsprechende Dokument ausfüllen, welches anschließend bei der Sozialversicherung eingereicht wird: https://bit.ly/boep_bestaetigung

Die Arztbestätigung dient als schriftlicher Nachweis, dass vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung (Sitzung) im gleichen Abrechnungszeitraum (Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung sollte auf dem von der Krankenkasse bereitgestellten Formular erfolgen. Ist der Arzt ein Vertragsarzt, kann er die Behandlung direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

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